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Neue Anforderungen des BFG an FFG Gutachten

Ein jüngstes Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts (BFG, RV/3100334/2013) hat festgehalten, dass Gutachten der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft  (FFG) in den letzten beiden Jahren teilweise nicht ausreichend begründet waren. In Zukunft müssen FFG Jahresgutachten „schlüssig und nachvollziehbar“ sein. Weiters ist die FFG aufgefordert, bei unzureichenden Angaben im Antrag, ausstehende Informationen beim Antragsteller einzuholen und ebenfalls zur Beurteilung heranzuziehen.

Seit knapp zwei Jahren müssen Unternehmen im Rahmen der Beantragung der Forschungsprämie für Ausgaben für Forschung und Entwicklung, ein Jahresgutachten bei der FFG einholen. Das FFG Jahresgutachten bestätigt oder verneint, ob es sich bei den eingereichten Projekten tatsächlich um Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Sinne des §108c EStG und der dazu ergangenen Forschungsprämienverordnung handelt und damit begünstigte Forschung und experimentelle Entwicklung laut dem Frascati Manual (2002) vorliegt.

Im Fall, der dem Erkenntnis des BFG zugrunde liegt, führte ein negatives FFG Jahresgutachten lediglich aus, dass Methode und Vorgangsweise eines Antragstellers im Sinne des § 108c Abs 2 Z1 EStG nicht förderwürdig ist, ohne jedoch die Methode und die Vorgehensweise des Antragstellers zu konkret zu beurteilen.

Diese Vorgehensweise der FFG ist weit verbreitet. Die Verneinung von Forschungsprämienwürdigkeit ist meist nicht begründet. Nachfragen von Seiten der FFG kommen äußerst selten vor. Das Erkenntnis bezieht sich insbesondere auch auf jene Fälle, wo die FFG als „Amtssachverständige“ bei Betriebsprüfungen betreffend die Forschungsprämie für Jahre vor 2011 herangezogen wird.

Nach dem Erkenntnis des BFG (RV/3100334/2013) muss die FFG ihre Gutachten in Zukunft präzisieren und die Beurteilung schlüssig und nachvollziehbar erläutern.

Für den Fall, dass die FFG aufgrund unzureichender Angaben keine Begutachtung vornehmen kann, ist es die Aufgabe der FFG, weitere Informationen einzuholen und auf Basis dieser eine Beurteilung vorzunehmen.

Quelle: Bundesfinanzgericht BFG, 24. 3. 2014, RV/3100334/2013

Informationen zum Prozess der Geltendmachung der Forschungsprämie, sowie das Verfahren der Beantragung eines FFG Jahresgutachtens finden Sie unter Forschungsprämie auf unserer Webseite.

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