Beantragen wir gemeinsam Ihre

F&E-Forschungsprämie!

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Die Forschungsprämie

In Österreich können sich Unternehmen 14% ihrer gesamten Forschungs- und Entwicklungskosten fördern lassen. Für bereits geleistete Aufwendungen im Rahmen von industrieller Forschung und experimenteller Entwicklung, können sie rückwirkend die Forschungsprämie gemäß § 108c Einkommensteuergesetz (EStG) beim Finanzamt geltend machen.

Die Forschungsprämie steht jedem innovativen, in Österreich steuerpflichtigen Unternehmen kraft Gesetzes zu. Es handelt sich hierbei um ein zweistufiges Verfahren. Bei positivem Gutachten der FFG sowie Anerkennung durch das Finanzamt wird die Forschungsprämie auf dem Abgabenkonto gutgeschrieben (Rechtsanspruch!). Die Forschungsprämie gebührt auch bei gescheiterter Forschung und Entwicklung. Auch bei bei einem negativen Jahresergebnis (Verlust) wird sie am Abgabenkonto gutgeschrieben und auf Anforderung ausgezahlt.

Überblick über die Forschungsprämie

Gesetzlicher Anspruch für folgende Tätigkeiten:

  • Grundlagenforschung, angewandte Forschung (Industrielle Forschung) sowie experimentelle Entwicklung
  • Pilotprojekte & Prototypen
  • fehlgeschlagene F&E-Projekte
  • bereits anderwärtig geförderte Projekte (Auch für direkt geförderte Projekte besteht  Anspruch auf die Forschungsprämie!)
  • Auftragsforschung

Unterstützung während des gesamten Beantragungsprozesses:

  • Identifizierung Ihrer förderwürdigen F&E-Projekte
  • Gemeinsame Erstellung der technischen Dokumentation
  • Review & Finalisierung der Antragsunterlagen
  • Unterstützung bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage

Drei Erfolgskriterien der ITS Förderberatung:

Qualität
  • Professionelle Projektmanagement
  • Erfahrene Techniker mit facheinschlägiger Qualifikation
  • Fachliche Unterstützung bei der Kostendarstellung
Effizienz
  • Gemeinsame Formulierung der Anträge mit Ihren und unseren Technikern (vor Ort & Online)
Partnerschaft
  • Gemeinsame Ziele – erfolgsorientierte Honorargestaltung

Wir helfen Ihnen zu Ihrer Forschungsprämie zu kommen

Als Förderexperten für die Forschungsprämie sind wir Ihr zuverlässiger Ansprechpartner. Unser Team, bestehend aus hochqualifizierten Technikern und erfahrenen Projektmanagern, begleitet Sie über den gesamten Beantragungsprozess hinweg und unterstützt Sie bei der erfolgreichen Beantragung von F&E-Förderungen.

Gemeinsam sagen wir: ITS possible

Ihr Wettbewerbsvorteil sind wir:
ITS-Förderberatung

Häufige Fragen zu der F&E-Forschungsprämie

Der Begriff „Forschung“ ist nach § 108c EStG und der dazu ergangenen Verordnung definiert. Ergänzend wird auch das Frascati-Manual (2015)das OECD-Handbuch für Forschungsstatistiken zur Begriffsabgrenzung herangezogen. Darunter fallen:

  • Neuentwicklungen wie Prototypen oder Pilotanlagen
  • Neu- und Weiterentwicklungen von Produkten
  • Neu- und Weiterentwicklungen von Verfahren
  • Experimentelle Entwicklung
  • Auch fehlgeschlagene Forschung und Entwicklung

Die Forschungstätigkeit kann im eigenen Betrieb oder als Auftrag an ein anderes Unternehmen durchgeführt werden. Je nachdem sind die Förderkriterien unterschiedlich bemessen:

  • Eigenbetriebliche Forschung: wird in einem inländischen Betrieb mit eigenem Personal durchgeführt. Die Forschungsprämie beträgt 14% der Aufwendungen für Forschung und experimentelle Entwicklung.
  • Auftragsforschung: ein Auftraggeber vergibt einen Forschungs- und Entwicklungsauftrag an einen inländischen oder in der EU/EWR ansässigen Dritten (z.B. an ein Unternehmen oder an eine Universität).

Der Auftraggeber kann 14% des Auftragsvolumens als Forschungsprämie, max. 1.000.000 Euro, für Auftragsforschung beantragen.

Vorsicht, denn Auftragsforschung innerhalb eines Konzerns bzw. einer steuerlichen Unternehmensgruppe im Sinne des § 9 KStG wird nicht gefördert.

Über die sonstigen Rahmenbedingungen bei der Förderung von Auftragsforschung informieren wir Sie gerne persönlich.

Die Forschungsprämie kann rückwirkend beantragt werden von:
•  jedem steuerpflichtigen Unternehmen in Österreich, welches die gesetzlichen Voraussetzungen der Forschungsprämie erfüllt
•  das Forschung und Entwicklungsleistungen im Inland durchführt oder Forschungsaufträge an im EWR ansässige Dritte vergibt,
•  unabhängig von der Branche des Unternehmens.

Der Prozess zur Geltendmachung der Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung gestaltet sich, wie folgt:

  1. Zur Geltendmachung der Forschungsprämie muss ein Unternehmen nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres einen Antrag an das zuständige Finanzamt stellen. Der Antrag wird in der Regel gemeinsam mit der Steuererklärung für ein abgelaufenes Wirtschaftsjahr eingereicht.
  2. Zusätzlich muss ein Gutachten der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) beantragt werden. Der Antrag besteht aus der Beschreibung von maximal 20 Projekten oder Schwerpunktthemen. Jedes dieser Projekte/jeder Schwerpunkt darf mit maximal 3000 Zeichen ohne Graphiken oder Bildern beschrieben werden. Das Gutachten der FFG befindet darüber, ob die eigenbetrieblichen Forschungsaktivitäten von Unternehmen, für die eine Forschungsprämie beantragt wird, im Sinne des Einkommensteuergesetzes und der dazu ergangenen Verordnung begünstigte Forschung und experimentelle Entwicklung sind.

Das Finanzamt stellt fest, ob die eingereichten Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (die Bemessungsgrundlage) den rechtlichen Vorgaben entsprechend berechnet sind. Die FFG beurteilt, ob die inhaltlichen Voraussetzungen zur Inanspruchnahme einer Forschungsprämie gegeben sind.

  • Die FFG beurteilt nicht, ob die Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie richtig ermittelt worden ist.
  • Die FFG trifft keine Entscheidung über die Zuerkennung der Forschungsprämie. Diese Entscheidung wird vom zuständigen Finanzamt getroffen. In der Regel folgt das Finanzamt der Einschätzung der FFG.
  • Die FFG erstellt das Gutachten für das Unternehmen kostenlos.

Die Anforderung eines Gutachtens erfolgt über „FinanzOnline“, dem elektronischen Zugang zur Finanzverwaltung und unterliegt streng geregelten Formalvorgaben. Das Gutachten der FFG wird dann automatisch über „FinanzOnline“ an das Finanzamt und an den Antragsteller übermittelt.

Jahresgutachten

Für die Geltendmachung der Forschungsprämie ist im Normalfall das Vorliegen eines Jahresgutachtens der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) nötig. (Ausnahme: für Auftragsforschung ist kein Gutachten nötig). Dabei prüft die FFG, ob die inhaltlichen Voraussetzungen gemäß den Bestimmungen des „Frascati“ Manuals gegeben sind. Die Richtigkeit der Bemessungsgrundlage wird vom Finanzamt geprüft.

Das Gutachten der FFG ist für das Finanzamt nicht bindend. Auch wenn das FFG Gutachten (welches auf Grundlage einer Beschreibung von maximal 3000 Zeichen pro Schwerpunkt bewertet wurde) negativ ist, kann das Finanzamt nach Vorlage von weiterer und umfassenderer Dokumentation dennoch die Forschungsprämie an das Unternehmen auszahlen.

Projektgutachten

Statt dem Jahresgutachten kann auch ein Projektgutachten jeweils für ein einzelnes Projekt bei der FFG beantragt werden.

Projektgutachten dienen als Grundlage für eine bescheidmäßige Forschungsbestätigung des Finanzamtes, dass die Voraussetzungen für eigenbetriebliche Forschung vorliegen. Es führt somit zu erhöhter Rechtssicherheit. Pro Projektgutachten wird ein Verwaltungskostenbeitrag von 1.000 Euro vorgeschrieben. Es kann für das laufende Jahr und für maximal drei Jahre in die Zukunft beantragt werden.

Optional: Bestätigung durch Wirtschaftsprüfer

Will man Rechtssicherheit über die Höhe der Bemessungsgrundlage bzw. die Art von deren Ermittlung erhalten, muss man dem Finanzamt zusätzlich eine Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers vorlegen. Gemeinsam mit dem Jahresgutachten bzw. dem Projektgutachten und auf Basis dieser Bestätigung erlässt das Finanzamt in der Folge einen Feststellungsbescheid über die Höhe der Prämie.

Forschungszulage

Sie haben eine Betriebsstätte in Deutschland beziehungsweise Sie vertreten ein deutsches Unternehmen und haben Interesse an der Forschungszulage (dem "Gegenstück" zur Forschungsprämie)?

Gerne unterstützen wir Sie mit der ITS Förderberatung Deutschland beim gesamten Beantragungsprozess Ihrer Forschungszulage! Machen Sie sich jetzt ein kostenloses Erstgespräch aus und profitieren Sie von unseren Förderexperten. Wir freuen uns auf Sie!

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