In der aktuellen Ausgabe (Februar 2016) der Fachzeitschrift CASH ist unter „Leserservice“ ein Artikel der ITS Förderberatung GmbH zum Thema „12 % Forschungsprämie“ erschienen.
Frau Dr. Manuela Walser, Geschäftsführende Gesellschafterin der ITS Förderberatung GmbH hat einen Gastkommentar zum Thema Forschungsförderung geschrieben.
Kein innovativer Lebensmittelbetrieb sollte sich die Ausschüttung der steuerlichen Forschungsprämie entgehen lassen.
Es stellt sich natürlich die Frage, ob auch Sie innovativ sind. Entwickeln Sie neue Produkte? Müssen Verfahren/Prozesse speziell auf Ihre Produkte ausgerichtet sein oder kann überall der normale „Standard“ verwendet werden? Müssen nicht alle Unternehmen mit längerer Lebenserwartung in gewisser Weise innovativ sein? Diese Frage ist eindeutig mit „JA“ zu beantworten, ohne Innovation kann kein Unternehmen lange Zeit überleben. Leider wird die Innovationskraft im eigenen Unternehmen zumeist unterschätzt. Wie hoch wäre die Forschungsprämie bei Ihnen, wenn die F&E-Quote bei 3-5% liegt? Um wieviel müsste Ihr Absatz steigen, um damit diese Summe durch das Tagesgeschäft erwirtschaften zu können?
Nach fast 20 Jahren im Vertrieb habe ich durch Zufall dieses „geniale Produkt“ kennengelernt. Es bringt unseren Kunden entweder ein bisschen oder auch manchmal sehr viel Geld, und dies steuerfrei. Konkret geht es um den §108c im Einkommenssteuergesetzt . Kennen Sie nicht? Na gut, kannte ich ursprünglich auch nicht, nennt sich auch die steuerliche Forschungsförderung oder Forschungsprämie. Denn im Gegensatz zu direkten Förderungen wird diese Förderung im Nachhinein, gemeinsam mit der Einreichung der jeweiligen Steuererklärung beantragt.
„Geniales Produkt“, weil alle Beteiligten davon profitieren. Unternehmen mit Innovationspotential bekommen ab dem Antragsjahr 2016 12% aller mit F&E im Zusammenhang stehenden Kosten in Form einer Gutschrift auf das Abgabenkonto gutgeschrieben. Der Gesetzgeber hat damit die Möglichkeit geschaffen, zielgerichtet innovative Projekte und Unternehmen zu fördern und festigt damit den Wirtschaftsstandort Österreich. Um dieses Fördermodell beneiden uns viele Länder. Die erfreulichen Auswirkungen für unseren Wirtschaftsstandort Österreich erkennt man schon anhand der Tatsache, dass die Forschungsprämie von ursprünglich 8%, auf 10%, und mit dem heurigen Antragsjahr sogar auf 12% angehoben wurde.
Warum verzichten Sie auf die steuerliche Forschungsförderung? Nützen Sie die Chance und kurbeln Sie einen positiven Kreislauf für ihr Unternehmen an. Beantragen Sie die Forschungsprämie und verwenden Sie die ausgeschütteten Mittel für weitere innovative Zukunftsprojekte. Ihr direkter Mitbewerb ist Ihnen da möglicherweise einige Schritte voraus.
Die ITS-Förderberatung GmbH ist auf die Beratung im Bereich Technologie- und Innovationsförderung spezialisiert, wenn Sie wollen, dann unterstützen wir Sie gerne dabei, die Ihnen gesetzlich zustehende Forschungsprämie „abzuholen“. Unsere Stärke ist die interdisziplinäre – technische, rechtliche und steuerliche – Betreuung unserer Kunden während des gesamten Antragsprozesses. Unser Geschäftsmodell basiert auf einer erfolgsabhängigen Entlohnung. Dadurch ist sichergestellt, dass die Vermeidung von Leerläufen auch in unserem Interesse liegt.
„Abzuholen“ ist natürlich zu einfach gegriffen. Innovative Projekte sind eindeutig die Basis für einen gelungen Förderantrag. Nicht unterschätzen sollten Sie jedoch das benötigte Fachwissen, um einen optimierten und erfolgsversprechenden Antrag erstellen zu können. Die Anforderungen der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und des Finanzamts steigen permanent. Ein logischer Schritt, schließlich sollen nur innovative und zukunftsorientierte Unternehmen in den Genuss der Fördergelder gelangen.
Tagtäglich erleben wir in unserer Arbeit, wieviel an Innovationskraft österreichische Unternehmen leisten können und das speziell auch der Lebensmittelbereich sehr innovativ sein kann. Beweisen Sie sich selbst, dass auch ihr Unternehmen zu den durchschnittlich 57% innovativer Unternehmen in Österreich (Statistik Austria) gehört.
25.2.2016, eigene Aussendung der ITS Förderberatung GmbH