12% Forschungsprämie ab Wirtschaftsjahr 2016, weitere Anhebung auf 14% vereinbart
Die Erhöhung der Forschungsprämie soll den Wirtschaftsstandort Österreich sichern und die Innovationskraft der Unternehmen weiter stärken
Für Aufwendungen in Forschung und experimentelle Entwicklung können österreichische Unternehmen die gesetzlich geregelte Forschungsprämie in Anspruch nehmen. Nach Erhöhung von zehn auf aktuell zwölf Prozent durch den Ministerrat, wurde im Regierungsprogramm Ende Jänner die neuerliche Erhöhung der Forschungsprämie auf 14 Prozent ab 2018 beschlossen, die jedem steuerpflichtigen Unternehmen in Österreich für innovative Projekte als finanzielle Unterstützung vom Staat zusteht.
Dr. Manuela Walser, Geschäftsführerin der ITS Förderberatung, meint bezüglich der Erhöhung: „Aus der im Regierungsprogramm festgehaltenen Erhöhung auf 14 Prozent ist erfreulicherweise zu schließen, dass das System der steuerlichen Forschungsprämie funktioniert, ihrem Sinn entsprechend eingesetzt wird und die Wirtschaftsleistung Österreichs weiter anziehen lässt.“ Was die Unternehmerin aus ihrer langjährigen Praxis weiß, scheint nun auch die Evaluierungsstudie zu bestätigen, denn die ITS Förderberatung berät über 80 Unternehmen bei der Beantragung von Förderungen.
Langfristiges Ziel ist einerseits die Sicherung von Arbeitsplätzen in der heimischen Wirtschaft und andererseits das Ansehen Österreichs als Innovation-Leader innerhalb der EU zu etablieren. Österreich hält aktuell bei einer F&E-Quote von 3,07 Prozent des BIP, Österreich liegt somit bei der Forschungsintensität an fünfter Stelle der OECD-Länder, ein weiterer Anstieg auf 3,76 Prozent wird bis 2020 angestrebt.
Walser ist überdies der Meinung: „Innovation und Forschung ermöglichen österreichischen Unternehmen erfolgreiches Wirtschaften und die Stärkung der Position am Markt. Die Anhebung auf zwölf bzw. die geplante Anhebung auf 14 Prozent ab dem Wirtschaftsjahr 2018 ist ein weiterer wichtiger Schritt für den Standort Österreich.“
Die Forschungsprämie ermöglicht österreichischen Unternehmen bei Anerkennung durch das Finanzamt eine steuerfreie Gutschrift auf ihrem Abgabenkonto in Höhe von 12 Prozent der prämienbegünstigten Forschungsaufwendungen (F&E). Beim Ausweis von Verlusten oder bei negativen Forschungsergebnissen steht dem Einreichenden die Unterstützung ebenfalls zu. Diese Maßnahme dient der nachhaltigen Sicherung sowie Steigerung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Österreich und als Motivator für das Vorantreiben zukunftsträchtiger Visionen, Technologien und Prozesse. Als besonders begrüßenswert erachtet Walser, dass seit 2012 in Österreich die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) über die Förderwürdigkeit der F&E Projekte mit entsprechender Expertise entscheidet.
Die ITS Förderberatung ist ein Team aus erfahrenen Technikern, Steuerberatern, Juristen und Innovationsexperten. Seit 2008 unterstützt das Unternehmen zahlreiche nationale und internationale Unternehmen bei der Einreichung und Abwicklung von staatlichen Förderungen. Dadurch erfüllt die ITS eine essentielle Beratungsfunktion für die betrieblichen Forschungsabteilungen, um gemäß § 108c Einkommensteuergesetz (EStG) die Forschungsprämie beim Finanzamt geltend zu machen.
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Anna Goeth
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Wien, 16.2.2017