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Steuerreform beschließt eine Erhöhung der Forschungsprämie um 20%

Innovative Unternehmen profitieren ab 2016 deutlich

Der Ministerrat hat die Erhöhung  der steuerliche Forschungsförderung (§ 108c EStG) um 20%  für Unternehmen beschlossen, somit besteht in Zukunft die Möglichkeit, statt des bisherigen Satzes von 10% – 12% der Bemessungsgrundlage als Prämie geltend zu machen.

Diese Erhöhung wird sich bereits im Jahr 2016 positiv auswirken. Damit sind alle F&E-Vorhaben ab dem nächsten Jahr nochmals attraktiver.

Ohne gute Vorbereitung des Antrages droht jedoch diese Erhöhung zu verpuffen. „Nur durch eine saubere Planung und Dokumentation der Projekte werden unsere Kunden die Erhöhung voll lukrieren können“, meint Alexander Leitgeb, Geschäftsführer der ITS Förderberatung. „Unsere Aufgabe ist es nämlich nicht nur, diese zusätzlichen 20% zu generieren sondern auch zusätzliche Potentiale zu heben. Dann profitieren unsere Kunden wirklich.“

Die ITS Förderberatung konzentriert sich schon seit Jahren auf Meinungsbildung für den Innovationsstandort Österreich. „Umso mehr freuen wir uns jetzt, dass unsere Bemühungen Früchte tragen“, so Leitgeb weiter. „Damit werden die Schaffung von Arbeitsplätzen und echte Innovationen massiv unterstützt. Aus dieser Perspektive ist die Steuerreform ein echter Erfolg.“

Steuerreformgesetz 2015/16

Am 19. Mai 2015 wurde ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Glücksspielgesetz, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Ausfuhrerstattungsgesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das FTE-Nationalstiftungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-
Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz und das Krankenkassen-Strukturfondsgesetz geändert werden (Steuerreformgesetz 2015/2016 – StRefG 2015/2016) in Begutachtung geschickt.

Die Begutachtungsfrist endete am 5. Juni 2015.

Die Regierungsvorlage des Steuerreformgesetzes 2015/2016 wurde am 16. Juni 2015 im Ministerrat beschlossen.
Weiterführende Informationen: Bundesministerium für Finanzen zur Steuerreform 2015/2016

16.06.2015, Mitteilung der ITS Förderberatung, Quelle zur Steuerreform: Bundesministerium für Finanzen

 

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