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Zu wenig Transparenz in der Forschungsförderung

Ein Bericht des Rechnungshofs stellt der heimischen Forschungspolitik ein schlechtes Zeugnis aus. Man habe zu viele Akteure, die Förderlandschaft sei komplex und intransparent

Das klingt tatsächlich rekordverdächtig: Die Forschungsfinanzierung in Österreich wird durch nicht weniger als 240 Einrichtungen im Bund und in den Ländern abgewickelt. Das ist eines der Ergebnisse eines kürzlich publizierten Berichts des Rechnungshofs (RH). „Viel zu viel“, kritisiert nun auch die grüne Wissenschaftssprecherin Sigi Maurer, die in diesem Zusammenhang eine einheitliche Datenbank über heimische Forschungsförderung fordert, um Transparenz in den F&E-Förderbereich zu bringen und eventuelle Doppelförderungen zu verhindern. Auch im Rechnungshofbericht heißt es, dass bisher „kein Gesamtüberblick über die Forschungsfinanzierung vorhanden war“.

Im Jahr 2014 flossen vom Bund 2,6 Milliarden Euro und von den Ländern rund 460 Millionen Euro in die Forschungsförderung. Durch die Vielzahl der Organisationseinheiten, die die Zahlungen abwickelten, erwies sich die Förderung von F&E als „komplex und unübersichtlich“, schreibt der Rechnungshof. Maurer: „Die Forschungsfinanzierung ist viel zu zersplittert und intransparent.“ Sie frage sich, ob wirklich alle Mittel in die Forschung geflossen seien.

Quote als isolierte Größe
Besonders kritisch war der zweite Teil der RH-Analyse: Die mit der Forschungsstrategie von 2011 begonnene Orientierung an der Forschungsquote – das Ziel ist, bis 2020 3,76 Prozent des BIP für F&E auszugeben (derzeit: 3,01 Prozent) – sei „weder ein aussagekräftiger noch ein steuerungsrelevanter Wirkungsindikator für F&E-Mittel“. Diese isolierte Größe sei nicht geeignet, „Effizienz, Qualität und Effektivität der eingesetzten Mittel im F&E-Bereich wiederzugeben“. Beobachter meinen, der RH habe damit der österreichischen Forschungspolitik der vergangenen fünf Jahre insgesamt ein sehr schlechtes Zeugnis ausgestellt.
Laut RH-Bericht waren in allen Bundesministerien in Summe 113 Organisationseinheiten mit F&E-Angelegenheiten befasst und in ihrem Wirkungsbereich zusätzlich zehn Förderagenturen. Bei den Ländern waren es immerhin 103 Organisationseinheiten und 14 Agenturen. In Summe waren dafür 811 Personen mit einem Personalaufwand von rund 58 Millionen Euro beschäftigt.
Insgesamt gab es im Prüfzeitraum 136 Forschungsprogramme von Bund (87) und Ländern (49), was der Rechnungshof als „Programmdschungel“ bezeichnet. Kritisch sieht der RH auch die hohe Zahl sehr kleiner Programme: Der Bund finanzierte 28 und die Länder nicht weniger als 29 Programme, in denen jährlich weniger als eine Million Euro zur Verfügung standen.

Anregungen für Verbesserungen
Freilich gab es nicht nur Kritik, sondern auch reichlich Anregungen: Der RH empfiehlt eine Konzentration von forschungsspezifischen Aufgaben auf wenigere Organisationseinheiten sowie eine Verringerung der Anzahl an Förderagenturen. Zudem sollten nach Ansicht der Prüfer finanziell wirkungsschwache F&E-Programme gebündelt werden. Den Ländern rät das Prüforgan, F&E-Angelegenheiten an die Förderagenturen des Bundes zu übertragen, um einheitliche Beurteilungsstandards und Prozessabläufe zu gewährleisten.
Auskunft gibt der Bericht auch über die Aufteilung des Förderkuchens: Von den 2,6 Milliarden Euro des Bundes für F&E gehen 1,4 Milliarden Euro (55 Prozent) an die Universitäten, 768 Millionen Euro (29 Prozent) an die Förderagenturen und 171 Millionen Euro (sechs Prozent) an außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Von den 460 Mio. Euro der Länder gehen 161 Mio. Euro (35 Prozent) an die Krankenanstalten und 62 Mio. Euro (13 Prozent) an Förderagenturen der Länder.

Evaluierung der Forschungsprämie
Dem Vernehmen nach dürfte der RH-Bericht das Bekenntnis der Bundesregierung zur längst fälligen Evaluierung der Forschungsprämie zumindest beschleunigt haben: Am Donnerstag kommt ein entsprechender Entschließungsantrag ins Parlament. Demnach soll die Wirkung dieser steuerlichen Erleichterung für F&E-betreibende Unternehmen bis 2017 analysiert werden. Seit der jüngsten Steuerreform 2015/2016 können immerhin zwölf Prozent der Kosten für Forschung abgesetzt werden, davor waren es zehn Prozent.
Seit 2013 prüft die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG die Prämienanträge der Unternehmen nach inhaltlichen Kriterien. Davor war das nicht nötig: Die Forschungsprämie galt als reine Wirtschaftsförderung und wurde nur vom Finanzministerium geprüft. Manche Beobachter sehen das heute allerdings auch noch so.

06.07.2016, Quelle: Der Standard

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