Wir sind Ihr Spezialist für Förderungen im F&E-Bereich.

Zeit für Innovation

In Österreich gibt es verschieden Fördermöglichkeiten für Forschung und Entwicklung. Für viele Unternehmen ist es da oft schwierig den Überblick zu bewahren. Das DHK-Mitgliedsunternehmen ITS Förderberatung hilft dabei, die passende Fördermöglichkeit zur finden, Anträge zeitgerecht und richtig aufbereitet einzureichen und somit auch zur richtigen Förderung zu kommen.

Österreich ist ein Forschungsland. Laut Forschungs- und Technologiebericht 2018 hat Österreich im Hinblick auf die Höhe der Forschungsausgaben in Relation zum Bruttoinlandsprodukt mit 3,19 Prozent weltweit die siebthöchste Quote bei Forschung und Entwicklung. Rund die Hälfte der betreffenden Ausgaben kommt dabei von Unternehmen.

GELD VOM STAAT FÜR FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG
Dass Unternehmen in Österreich in Forschung und Entwicklung (F&E) investieren, wird auch von staatlicher Seite gefördert. Dafür gibt es eine Vielzahl verschiedener Förderprogramme bei unterschiedlichen Fördergebern, die für die Abwicklung zuständig sind.

„Besonders für kleine oder mittelständische Unternehmen ist es daher nicht einfach, herauszufinden wo es Fördergelder gibt, die dem F&E-Repertoire des Betriebs entsprechen“, sagt Manuela Walser, Geschäftsführerin der ITS Förderberatung. Die Betriebswirtin hat das Unternehmen 2009 mit zwei weiteren Gesellschaftern gegründet und aufgebaut, um diese Lücke zu schließen. Ihre Unternehmenspartner und Mitarbeiter verfügen über Expertise in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Technik. Gemeinsam helfen sie Unternehmen – unabhängig von der Branche – die passenden Fördermöglichkeiten für ihre F&E-Aktivitäten zu finden und Anträge zu formulieren, die zum gewünschten Erfolg führen. Die Techniker, die in den Unternehmen mit der Entwicklung von Innovationen beschäftig sind, hätten schließlich anderes zu tun, als die Förderlandschaft zu studieren, so Walser. „Wir gehen zum Kunden und bleiben dort, bis die Dokumente fertig sind.“

DIREKTE ODER INDIREKTE FÖRDERUNG
Wesentlich dabei ist laut Walser dabei die Unterscheidung zwischen direkten und indirekten Förderungen. Bei der direkten Förderung wird Geld an das förderwürdige Unternehmen ausgezahlt.
Für die direkte Förderung muss der Förderantrag vor Projektbeginn an die jeweilige Försterstelle gestellt werden. „Man muss sich rechtzeitig bewerben und zur richtigen Zeit die richtigen Unterlagen einreichen“, betont die Förderexpertin. Auf die direkte Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Bei der indirekten Förderung kommt es zu einer Steuergutschrift. Die Antragstellung erfolgt an das Finanzamt im Regelfall gemeinsam mit der Steuererklärung für das abgelaufene Wirtschaftsjahr.
Die indirekte Förderung, die sogenannte Forschungsprämie, steht hingegen jedem steuerpflichtigen Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zu.

Die Forschungsprämie wurde in Österreich im Jahr 2002 mit einer Höhe von drei Prozent eingeführt und im Laufe der Jahre immer wieder erhöht – zuletzt mit 1. Jänner 2018 von zwölf auf 14 Prozent der Aufwendungen für F&E-Tätigkeiten. Die genauen Voraussetzungen für die Forschungsprämie sind im Einkommenssteuergesetz (EStG) §108c definiert. Die Forschung muss jedenfalls von einem inländischen Betrieb oder einer inländischen Betriebsstätte durchgeführt werden.

Außerdem müssen fünf wesentliche Kriterien erfüllt werden: „Es muss nach wissenschaftlichen Methoden gearbeitet worden sein. Es muss eine technische Weiterentwicklung stattfinden, die neu und kreativ ist. Das Ergebnis darf zu Beginn der F&E Tätigkeit nicht feststehen und muss schlussendlich transferierbar sein“, nennt Walser die wichtigsten Kriterien für die Beantragung der steuerlichen Forschungsförderung.

Artikel aus der Ausgabe DHK 03/2018

 

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