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Geplantes Forschungsfinanzierungsgesetz für FFG „ein Hammer“

Wien (APA) – Auch wenn das Thema Forschung im neuen Regierungsprogramm nicht zu den Prioritäten zählt, zeigt man sich in der Forschungsförderungsgesellschaft FFG zufrieden mit dem Papier. Darin finde sich mit dem Forschungsfinanzierungsgesetz ein lange gehegter Wunsch – dass das in Aussicht genommen werde, sei „ein unglaublicher Hammer“, sagte FFG-Geschäftsführer Klaus Pseiner im Gespräch mit der APA.
Weder in der Präambel, noch in den Prinzipien des Regierungsprogramms werden Wissenschaft und Forschung erwähnt, erstmals findet sich das Thema auf Seite 13 – und da im Zusammenhang mit der „Optimierung der Strukturen“. Das stört Pseiner und seine Co-Geschäftsführerin Henrietta Egerth aber nicht. Viel zentraler sei die mit dem Forschungsfinanzierungsgesetz versprochene mehrjährige Budget- und Planungssicherheit und bei den Forschungsausgaben „eine Tangente, die in die richtige Richtung geht“.
Dass bei dem Ziel, die Forschungsausgaben auf 3,76 Prozent des BIP zu steigern, keine Jahreszahl mehr genannt wird, ist für die beiden FFG-Chef nicht so wichtig. „Das Forschungsfinanzierungsgesetz, das 3,76-Prozent-Ziel und die Absicht, in die Gruppe der führenden Innovationsländer vorzustoßen, sind klare Vorgaben und Wegweiser“, sagte Egerth.
Doch trotz der angekündigten jährlichen Budgetsteigerungen und einer gesetzlich fixierten längerfristigen Planbarkeit bleibt Pseiner realistisch: „Selbst wenn ein Forschungsfinanzierungsgesetz kommt, wird das nicht so viel sein, dass man große Herausforderungen wie die Digitalisierung meistern kann.“ Den dafür notwendigen – auch budgetären – Freiraum müsse man sich erst schaffen, etwa durch die geplante neue Governance im Forschungsbereich.

„Stärkere Autonomie der Förderungsgesellschaften“
So hat die Regierung in ihrem Programm eine „stärkere Autonomie der Förderungsgesellschaften“ angekündigt, sowie eine „klar definierte Aufgabenverteilung“ zwischen Ministerien (strategischen Verantwortung) und den Förderagenturen (operative Verantwortung). Für Egerth ist diese angestrebte Autonomie „Mittel zum Zweck, damit wir besser politische Vorgaben umsetzen können“. Einschränkungen gebe es derzeit vor allem durch die „Kleinteiligkeit der Programmformate“.
Diese Programme werden im Auftrag der Ministerien abgewickelt, „da ist das Budget genau zugeteilt und dementsprechend lässt das keinerlei Verschiebung von Budgets, Änderung der Schwerpunkte und auch keine größere, holistischer Herangehensweise von Problemstellungen zu“, so Egerth. Der derzeitige Zustand ist für Pseiner „ein historischer Rucksack“, „wir haben über die Jahre eine eingeschränkte Flexibilität erworben“.
Besser wäre es für Egerth, wenn die Politik die großen gesellschaftlichen Herausforderungen definiere, die FFG im Abstimmung mit Forschungsrat und Ministerien vorschlage, wieviel Geld für die verschiedenen Themen benötigt werde, und mit den verschiedenen FFG-Instrumenten diese Zielvorgaben bediene. „Das wäre eine Form von Autonomie, bei der man aus dem vorhandenen Potenzial und Budget mehr herausholen könnte und wo wir gegenüber den Kunden wesentlich einfachere und harmonische Lösungen anbieten könnten.“
Zudem würde eine solche generelle Reform die Bürokratie in der Forschungsförderung „deutlich reduzieren“, so Pseiner. Als Beispiele nannte er weniger und klare Ausschreibungen, größere Budgetsummen, harmonisierte Standards statt unterschiedliche Voraussetzungen und Zeiten für das Einreichen, etc.

Intensive Kooperationen zwischen Bund und Ländern
Der Plan der Regierung, die Forschungsmittel der Länder nach Möglichkeit durch die zuständigen Bundesorganisationen abzuwickeln, ist für die FFG nichts Neues. Schon jetzt gebe es intensive Kooperationen und die FFG wickle für viele Bundesländer deren thematischen Programme ab, etwa für Steiermark, Oberösterreich und Salzburg. Für Pseiner ist das ein „Best Practice-Modell“, von dem er hofft, „dass das noch vollständiger wird“.
Als Beispiel nennt er die sogenannte Anschlussförderung. Dabei beurteilt die FFG ein beantragtes Forschungsprojekt, finanziert aber nur einen Teil und das jeweilige Bundesland stockt bis zur Höchstgrenze, die das Beihilfenrecht lässt, auf, ohne selbst das Projekt beurteilen zu müssen. „So etwas in ganz Österreich, wäre schon ein großer Schritt“, sagte Pseiner.
2018 gibt es für die FFG einiges zu feiern: 50 Jahre Förderung der wirtschaftsnahen Forschung, nachdem der – später in die FFG aufgegangene – Forschungsförderungsfonds der gewerblichen Wirtschaft (FFF) 1968 seine Tätigkeit aufgenommen hat, sowie das zehnjährige Bestehen der beiden Forschungsprogramme „Comet“ und „Coin“. Budgetär schaut es für die FFG im neuen Jahr „insgesamt sehr gut aus“, wie die Geschäftsführer betonen. Dies nicht zuletzt auch aufgrund der – per Gesetz mit in Summe 107 Mio. Euro finanziell deutlich besser ausgestattete – Nationalstiftung, die 47,6 Mio. Euro an die FFG ausschüttet.

weitere Infos unter: Geplantes Forschungsfinanzierungsgesetz für FFG „ein Hammer“

9.1.2018, Quelle: APA

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