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Forschungsprämie als bürokratischer Hürdenlauf

Kleinbetriebe klagen über unnötige Schikanen bei Förderansuchen

Betriebe, die in Österreich ihr Recht auf eine steuerliche Forschungsförderung (Forschungsprämie) in Anspruch nehmen wollen, brauchen zwei Eigenschaften: Gute Nerven und eine außergewöhnliche Sprachbegabung. Seit Jahresbeginn gelten nämlich verschärfte Bedingungen, die die Rückerstattung von zehn Prozent der Forschungs- und Entwicklungsausgaben durch das Finanzamt zum „bürokratischen Hürdenlauf“ werden lassen, wie ein Firmenchef dem KURIER erzählt.

Erste Hürde: Das Antragsformular. Das auszufüllende Feld bei FinanzOnline sieht nur noch exakt 3000 Zeichen vor, um das Forschungs- und Innovationsprojekt genau inhaltlich zu beschreiben, dessen Relevanz für den Betrieb zu erklären und den wissenschaftlichen Fortschritt nachzuweisen. Dabei dürfen ausschließlich Buchstaben und Ziffern verwendet werden, nicht aber Skizzen, Pläne, Schaubilder oder sonstige erklärende Darstellungen. „Unser Chemiker sieht sich außerstande, seine neue Formel ohne Grafik verbal so zu beschreiben, dass es ein Außenstehender versteht“, klagt der Firmenchef.

Zweite Hürde: Die Prüfung. Der Inhalt der 3000 Zeichen wird von Mitarbeitern der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) geprüft. Die Firmen werden im Unklaren darüber gelassen, wer ihre Angaben prüft und was mit den heiklen Forschungsdaten passiert. Einsprüche wegen Befangenheit gegen eine bestimmte Person als Gutachter (z. B. aus Wettbewerbsgründen) sind ausgeschlossen. Die Förderwürdigkeit wird mit „Ja“ oder „Nein“ angegeben, Begründung dafür gibt es keine.

Weil letztlich aber doch das Finanzamt über die Zuerkennung der Forschungsprämie entscheidet, geht der Hürdenlauf weiter – und endet im Chaos, falls Firmen gegen einen ablehnenden Bescheid berufen.

„Ein Antrag auf steuerliche Forschungsförderung ist nur noch für Unternehmen mit einem Jahresumsatz jenseits der Zehn-Millionen-Grenze ökonomisch halbwegs sinnvoll“, kritisiert Reinhard Raberger vom Beratungsunternehmen Consult4Value das Prozedere. Der Aufwand für den Antrag habe sich verdreifacht und rechne sich daher für viele Kleinbetriebe gar nicht mehr.

In der Wirtschaftskammer (WKO) kennt man die Klagen und ist ebenfalls unzufrieden mit der Neuregelung. „Einen Innovationsprozess, der über mehrere Jahre geht und nur schwer planbar ist, auf 3000 Zeichen zu Papier zu bringen, ist schwer“, sagt Rudolf Lichtmannegger von der Abteilung Wirtschaftspolitik. Dennoch habe es heuer schon mehr als 1000 Einreichungen für die Forschungsprämie gegeben, sieht er auch einen Gewöhnungseffekt.

Positives Feedback

Bei der FFG versteht man die Aufregung nicht ganz. Vielmehr gäbe es „überwiegend positives Feedback, besonders auch zur raschen und unkomplizierten Abwicklung“. Immerhin liege die Dauer für die Erstellung der Gutachten aktuell bei nur etwa drei Wochen. Klein- und Mittelbetriebe würden den Großteil der Antragsteller ausmachen.

Die Kontrolle durch die FFG soll letztlich auch sicherstellen, dass mit dem Geld auch tatsächlich an etwas Neuem geforscht wird. Der Rechnungshof hinterfragte zuletzt kritisch, warum die Forschungsprämie etwa auch von kleinen Handelsbetrieben und Kfz-Werkstätten geltend gemacht wurde.

Das Finanzministerium will Anfang 2014 die Neuregelung evaluieren und mögliche Auswirkungen auf die Zahl der Anträge prüfen.

25.11.2013, Quelle: KURIER

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