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Forschungsprämie: Regierung stärkt mit Anhebung Standort und betriebliche Innovation

Forschungsprämie: Regierung stärkt mit Anhebung Standort und betriebliche Innovation

Evaluierung belegt Wirksamkeit und Beschäftigungswirkung – „Die vom FTI-Ausschuss des Nationalrats 2016 beschlossene und vom Finanzminister Schelling nun schon im 1. Quartal 2017 vorgelegte Evaluierung der Forschungsprämie zeigt: Die Forschungsprämie stärkt den F&E-Standort, erlaubt es Unternehmen, in riskantere Innovationsprojekte zu investieren, beschleunigt deren Umsetzung und schafft in den innovativen Unternehmen zusätzliche hoch- und höchstqualifizierte Arbeitsplätze: nämlich laut nun vorliegender Evaluierungsstudie zwischen 2010 und 2015 zusätzlich rund 10.400. Die von der Bundesregierung beschlossene Anhebung der Forschungsprämie auf 14% für alle Unternehmen, die selbst in F&E investieren ab 2018, ist ein entscheidender Schritt um den F&E-Standort, das Beschäftigungspotential und die Wettbewerbsfähigkeit weiter zu stärken,“ stellt die Vizepräsidentin der Wirtschaftskammer Österreich, Martha Schultz, zu den Ergebnissen der Evaluierungsstudie fest.

Das positive Ergebnis der Evaluierung bestätige die bisherige Einschätzung: „Für die Weiterentwicklung des FTI-Standorts braucht Österreich einen wirkungsvollen Policy-Mix aus direkter Projektförderung und steuerlicher Begünstigung der betrieblichen Forschung und Entwicklung (F&E). Die Forschungsprämie ist die einzige steuerliche Maßnahme, die Österreich im Wettbewerb der Standorte nutzt, und sie wirkt“, so Schultz.

Die Forschungsprämie sei jedenfalls essentiell, wenn es darum gehe, die privaten F&E-Aufwendungen und die Effizienz des FTI-Systems weiter zu steigern. Die konkrete Anreizwirkung sei jetzt durch die Evaluierung für Österreich quantifiziert: je ein Euro Forschungsprämie werden zwischen 1,21 und 2,26 Euro an F&E-Ausgaben ausgelöst. Die Evaluierung zeige auch, dass die Verteilung der ausbezahlten Forschungsprämien nach Unternehmensklassen der Verteilung der F&E-Aufwendungen der Unternehmen entspreche. Voraussichtlich werden die heimischen Betriebe 2017 F&E-Ausgaben von rd. 7 Mrd. Euro tätigen. Im EU-Ländervergleich liegt Österreich lt. EUROSTAT hinsichtlich des Anteils der Unternehmensausgaben an den gesamtstaatlichen F&E-Aufwendungen mit 71% an fünfter Stelle in der EU – hinter Belgien (72%) und Irland (72%), aber vor Schweden (70%), Deutschland (68%), Finnland (67%), Großbritannien (66%) und Frankreich (65%).

Schultz sieht über die Anhebung der Forschungsprämie auf 14% hinaus in den konkreten Empfehlungen der Evaluierungsstudie auch Potential für weitere Verbesserungen, vor allem hinsichtlich der Einbeziehung der F&E-Eigenleistungen von Unternehmerinnen und Unternehmern in die Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie: „Diese Anpassung würde vor allem kleinen innovativen Unternehmen zu Gute kommen, in denen die Unternehmerin oder der Unternehmer selbst die Innovation vorantreiben, wie das bei vielen Start-Ups der Fall ist“, so Schultz. „Ich freue mich, dass die Evaluierungsstudie auch konkrete Empfehlungen zum Vereinfachungspotential gibt. Das sollte man nutzen und die Komplexität der Regeln sinnvoll reduzieren“, so Schultz abschließend. (PWK231/US)

Rückfragen & Kontakt:
MMag. Rudolf Lichtmannegger
Stabsabteilung für Wirtschaftspolitik
Wirtschaftskammer Österreich
Tel: 0590 900 4411
E-Mail: Rudolf.Lichtmannegger@wko.at

20.03.2017, Quelle: APA

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