Wir sind Ihr Spezialist für Förderungen im F&E-Bereich.

Forschungsförderung im Bereich Energieforschung – Start 2. Ausschreibung

ECKDATEN DER AUSSCHREIBUNG 2. Ausschreibung – Energieforschung

  • Ausschreibung: 2. Ausschreibung – Energieforschung
  • Einreichfrist: 23.09.2015 12:00 Uhr – ausschließlich elektronisch im eCall
  • Bereich: Forschung und Entwicklung
  • Antragsteller: mindestens 3 Unternehmen (inkl. Forschungseinrichtung)
  • Förderstelle: KLIEN, Klima + Energiefonds
  • Gesamtbudget: EUR 30 Millionen

Zur Förderung von energietechnologischen Innovationen in Bereichen, in denen Österreich ein Stärkefeld besetzt, im internationalen Vergleich eine große Kompetenz aufweist und die einen besonders wirkungsvollen Beitrag zu Klimaschutz und Versorgungssicherheit leisten können. Diese Ausschreibung wird durch Instrumente der Forschungs-, Umwelt- und Wirtschaftsförderung in Kooperation mit der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), austria wirtschaftsservice GmbH (aws) und Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) abgewickelt.

Schwerpunkt der Ausschreibung:
Schwerpunkte dieser Ausschreibung liegen bei Forschung- und Entwicklung neuer Materialien sowie innovativer Technologien, Systeme und Konzepte. Die nachfolgend genannten Themenfelder zeigen Fragestellungen auf, die den Zielsetzungen des Forschungs- und Technologieprogramms des Klima- und Energiefonds besonders entsprechen.

Themenfelder der Ausschreibung:
• Emerging Technologies
• Energieeffizienz und Energieeinsparungen
• Erneuerbare Energien
• Intelligente Netzte
• Mobilitäts- und Verkehrstechnologien für optimierte Energieeffizienz und Klimaschutz
• Speicher
• F&E Dienstleistungen

Detaillierte Angaben zu den jeweiligen Programmzielen, den Themenfeldern sowie den individuellen Förderbedingungen und Förderkonditionen der einzelnen Finanzierungsinstrumente finden sie im Ausschreibungsleitfaden sowie in den Leitfäden der jeweiligen Finanzierungsinstrumente.

Informationstage:
03. Juni 2015 Wien
08. Juni 2015 Graz
12. Juni 2015 Leoben

Weitere Informationen:
Ergänzende Fragen zu den Inhalten der ausgeschriebenen F&E-Dienstleistungen sind ausschließlich bis spätestens 21 Tage vor Ablauf der Einreichfrist schriftlich per E-Mail an energieforschung@ffg.at unter Angabe der Absenderadresse (E-Mail) und Verwendung des verpflichtenden Betreffs „Fragen zu F&E Dienstleistungen“ zu richten. Der Klima- und Energiefonds und die FFG werden die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichfrist beantworten. Die Fragen und Antworten werden auf den Websites von Klima- und Energiefonds und FFG veröffentlicht. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Fragestellung nicht mehr gegeben. Der Klima- und Energiefonds und die FFG geben im Vorfeld keine Stellungnahme zur Bewertung der Einreichungen ab.

Eine spätere Einreichung (nach 12:00 Uhr) kann nicht mehr berücksichtigt werden und führt zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren!

2.6.2015, QUELLE: FFG

INFORMATION ZUR AUSSCHREIBUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DER AUSSCHREIBENDEN FÖRDERSTELLE.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner