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FFG #COVID: Wir sind und bleiben aktiv

Volle Funktionsfähigkeit der FFG sichergestellt; unbürokratische Unterstützung für Unternehmen

Wien (OTS/www.ffg.at/18.03.2020) – Forschung und Innovation werden in den kommenden Wochen und Monaten entscheidend sein, wenn wir alle gefordert sind, neu zu denken und dem Virus die Stirn zu bieten. „Wir unterstützen die Unternehmen und Forschenden aktiv und beschleunigt. Vorrangig sind dabei die Liquiditätsbereitstellung für Unternehmen und die Arbeitsplatzabsicherung. Wir haben unsere Beratungs- und Informationsservices für Unternehmen intensiviert und informieren laufend über nationale und europäische Sofortmaßnahmen und Programme. Bitte zögern Sie nicht, uns anzurufen oder eine Nachricht zu senden. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind großteils im Home Office und gut mit der notwendigen Infrastruktur, auch für virtuelle Meetings etc. ausgestattet. Unsere Fördertätigkeit läuft ‚remote‘ weiter. Wir beschleunigen – wo es möglich ist – Förderentscheidungen und Auszahlungen.“ Henrietta Egerth und Klaus Pseiner, Geschäftsführung der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft FFG

Wir sind und bleiben erreichbar:
Förderservice
+43 (0)5 7755 – 0
foerderservice@ffg.at

KMU-Hotline
+43 (0)5 7755 – 5000
kmu@ffg.at

Start-up Hotline
+43 (0)5 7755 – 7755
startup@ffg.at

Forschungsprämie
+43 (0)5 7755 – 7000
forschungspraemie@ffg.at

Praktika Hotline
+43 (0)5 7755 – 2222
nachwuchs@ffg.at und
studentinnen@ffg.at

Unsere Maßnahmen im Überblick:
Die Kundenberatung funktioniert telefonisch, elektronisch oder via remote Meeting.
Die Begutachtung der Forschungsprämie ist voll digital, es sind keine Einschränkungen gegeben.
Beirats- und Jurysitzungen werden wie geplant digital durchgeführt
Wir arbeiten an der elektronischen Vertragsunterzeichnung.
Fokus auf die Liquidität unserer Kund*innen: Förderraten werden rasch ausbezahlt.
Prüfungen vor Ort werden durch Übersendung von Unterlagen abgewickelt oder remote durchgeführt, sofern das für den Fördernehmer*innen möglich ist.
Einreichfristen (Deadlines) von Ausschreibungen werden bei Bedarf verlängert.
Mit größter Flexibilität bearbeiten wir Ansuchen unserer Kund*innen um Fristerstreckung, um Stundung von Darlehensrückzahlungen, etc..
Mahnungen z.B. für Retournierung von Förderverträgen, von Berichten werden ausgesetzt.
Förderung von Praktika: wir agieren flexibel bei Unterbrechungen bzw. Durchführungsfristen.

Quelle 23.3.2020 FFG

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