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Kocher/Brunner: 2023 haben mehr als 2.600 Unternehmen Forschungsprämie beantragt

Forschungsprämie 2023 wichtiges Instrument zur Förderung des F&E-Standorts und zur Unterstützung von KMU

Die Forschungsprämie wurde im Jahr 2002 von der Bundesregierung eingeführt, mit dem Ziel Unternehmen, die in F&E-Aktivitäten investieren, zu unterstützen und den Forschungsstandort Österreich zu stärken. Im Rahmen der Forschungsprämie können Unternehmen für Investitionen im Bereich Forschung und Entwicklung eine Prämie in der Höhe von 14 Prozent beantragen. Die Bilanz im Jahr 2023 zeigt, dass dieses Unterstützungsinstrument von den Unternehmen geschätzt und umfangreich in Anspruch genommen wird. 2.625 Unternehmen haben im Jahr 2023 bisher ein Gutachten zum Erhalt der Forschungsprämie bei der FFG, der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft, beantragt.

„Forschung, Entwicklung und Innovation sind entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Mit der Forschungsprämie fördern wir Unternehmen, die dazu beitragen, dass der Forschungsstandort in Österreich wächst und seinen sehr guten Ruf auf internationaler Ebene weiter ausbaut. Die Forschungsprämie fungiert oft als zentraler Vorteil zugunsten einer Standortentscheidung für den Standort Österreich. Das hat natürlich auch Auswirkungen auf die Wertschöpfung im Land. 2.625 Unternehmen – davon über 80 Prozent KMU – haben 2023 F&E-Investitionen in der Höhe von 8,6 Milliarden Euro geltend gemacht.“, so Arbeits-und Wirtschaftsminister Martin Kocher.

Damit war das Jahr 2023 mit bisher 9.328 beantragten Projekten und einem beantragten Fördervolumen von 1,2 Milliarden Euro in Relation zu früheren Jahren ein für den Forschungsstandort erfolgreiches Jahr. Zum Vergleich: 2017 wurden 755 Millionen Euro beantragt, 2019 rund 904 Millionen Euro, und 2020 und 2021 wurde die Marke von einer Milliarde bei der Beantragung geknackt. 2022 wurden insgesamt über 9.100 Forschungsprojekte mit einem Volumen von 1,18 Milliarden Euro eingereicht. Rund 80 Prozent der Unternehmen, die Forschungsprämien beantragen, sind KMU.

„Seit der Einführung der Forschungsprämie im Jahr 2002 haben wir den Prämiensatz von 3 Prozent kontinuierlich auf 14 Prozent im Jahr 2018 angehoben. Die Forschungsprämie trägt zu mehr Arbeitsplätzen bei und rechnet sich auch für den Steuerzahler, da sie Investitionen in Österreich ankurbelt und wir damit einen spürbaren Standortvorteil im internationalen Kontext erzielen“, so Finanzminister Magnus Brunner.

Die FFG erstellt seit 2013 Gutachten für die Forschungsprämie und unterstützt dabei die Finanzämter als unabhängige Expertenorganisation. Die FFG überprüft in diesen Gutachten, ob inhaltlich F&E Aktivitäten vorliegen. Die Entscheidung über eine Zuerkennung einer Forschungsprämie, die Überprüfung der Bemessungsgrundlage und die Tatsachenfeststellung erfolgen durch die Finanzämter. Diese ziehen die fachliche Expertise der FFG bei Bedarf auch im weiteren Abgabeverfahren hinzu. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer liegt seit 2013 stabil bei rund 40 Tagen.

„Die Nachfrage der Unternehmen nach der Forschungsprämie war 2023 enorm und übertrifft mit beantragten 1,2 Milliarden Euro die Vorjahre. Wir sind stolz darauf, dass die Finanzämter bei der Erstellung der Gutachten für die Forschungsprämie auf die Expertise der FFG vertrauen. In Kombination mit direkten Förderungen macht sie den Innovationsstandort Österreich besonders attraktiv.“, so die FFG-Geschäftsführerinnen Henrietta Egerth und Karin Tausz.

09.01.2024, Quelle: ffg.at

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