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Forschungsprämie auf 14 Prozent ab 1.1.2018

Am 28.6.2017 wurde die Erhöhung der steuerlichen Forschungsprämie auf 14 Prozent ab 1.1.2018 beschlossen.

Im Bundesgesetzblatt vom 14.7.2017 wurde diese Änderung kundgemacht. Diese erneute Erhöhung der Forschungsprämie soll die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Österreich im internationalen Umfeld zusätzlich stärken.

Eine besondere Neuerung ergibt sich für abweichende Wirtschaftsjahre 2017/18. Dabei ist erstmals die gesamte Bemessungsgrundlage linear auf die Jahre 2017 und 2018 aufzuteilen. Für die Anzahl der Monate des Jahres 2017 gilt der Forschungsprämiensatz in der Höhe von zwölf Prozent, für die Anzahl der Monate des Jahres 2018 kommt der nunmehr erhöhte Satz in der Höhe von 14 Prozent zur Anwendung.

Die Erhöhung von zwölf auf 14 Prozent ist bereits die zweite innerhalb weniger Jahre. Zuvor wurde der Forschungsprämiensatz von zehn auf zwölf Prozent für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2015 beginnen, erhöht.

Aktuell wird an einer Neufassung der Forschungsprämienverordnung gearbeitet. Welche Änderungen es geben wird und wann diese in Kraft treten, ist noch nicht bekannt. Wir werden Sie selbstverständlich zeitgerecht informieren.

 

 

 

 

 

 

 

18.07.2017, Quelle: RIS

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